Informationen für Mitglieder

 
Wer sind wir:
Die Gäusportschützengesellschaft Herrenberg-Nufringen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, mit z.Z. ca. 200 Mitgliedern, organisiert im Deutschen Schützenbund und im Bund Deutscher Sportschützen. Entstanden 1971 durch den Zusammenschluss der Vereine "Herrenberger Schützengesellschaft 1478 e.V." und "Schützenverein Nufringen 1903 e.V."

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, können Sie dies jederzeit zu den öffentlichen Trainingszeiten, oder wenden Sie sich an eines der Vorstandsmitglieder

 
Was wird geboten:
Eine vereinseigene Schießanlage mit der Möglichkeit Luftgewehr, Luftpistole (10 m), Zimmerstutzen (15 m) Klein- u. Großkalibergewehr (50 u. 100 m), Schrotflinte (Kipphase), Klein- und Großkaliberpistole/Revolver (25 m), Vorderladerwaffen und Bogen zu schießen. Leihwaffen sind vorhanden.

Trainingszeiten

 
Schießsport- und sonstige gesellige Veranstaltungen, die regelmäßig durchgeführt werden z.B.:
  • Sommer- u. Winterrundenwettkämpfe
  • Vereins- u. weitere Meisterschaften
  • Jahreshauptversammlung
  • Vereinspokalschießen für Herrenberger u. Nufringer Vereine
  • Waldfest am 1.Mai,
  • Vereinshocketse mit 3 Waffenpokalschießen
  • Nachtwanderung (gelegentlich)
  • Vereinsausflug (gelegentlich)
  • Ordonnanz-Pokalschießen (Großkaliber),
  • Königsadlerschießen
  • Weihnachtsfeier
  • Jahresabschlussfeier
Die Termine werden in der Jahres-Terminübersicht oder durch Aushang bekanntgegeben.
 
Was wird erwartet:
  • Anerkennung der Vereinssatzung, entsprechendes Verhalten und Erfüllung der Pflichten daraus
  • Beachtung und Einhaltung der Hinweise und Richtlinien auf der Schießbahn
  • Bezahlung aller finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber, durch Lastschrifteinzugverfahren
  • Mitteilung der aktuellen Anschrift und Kontoverbindung
  • Durchführung der Standaufsicht, nach Einteilung durch die Sportleiter
  • Leistung von mindestens 20 Arbeitsstunden pro Jahr.
    (Pflicht für Aktive ab 18 bis 65 Jahre)
  • Teilnahme und bei Bedarf Mithilfe an Veranstaltungen des Vereines.
  • Teilnahme an einem Sachkundelehrgang, (Voraussetzung zum Erwerb einer KK- oder Großkal. Waffe).
In diesem Sinne, herzlich Willkommen und "gut Schuss"

Aufnahmeantrag

Austrittserklärung

Kinder und Jugendliche

Satzung

Jugendordnung


aktualisiert am 09.04.19